Das niedersächsische Sozialministerium prüft gerade, wie ein besserer Arbeitnehmerschutz an Sonn- und Feiertagen ermöglicht werden kann. Das hat Sozialministerin Carola Reimann im Landtag mitgeteilt. In der Debatte ging es um zwei Schlachtunternehmen in Emstek und Cloppenburg, die ursprünglich am zweiten Weihnachtsfeiertag wieder mit der Schlachtung beginnen wollten. Nach Protesten, unter anderem von Kirchen und Gewerkschaften, änderten die Unternehmen ihre Pläne wieder. Eine Firma zog die Schlachtung auf den 23. Dezember vor. In ihrer Rede stellte sich Reimann gegen die Einschätzung des Gewerbeaufsichtsamtes in Oldenburg. Dieses hatte nach einer Prüfung festgestellt, dass ohne die Ausnahme für die Schlachtereien ein unverhältnismäßiger Schaden entsteht. Dabei habe es diesen stärker gewichtet als den Schutz der Arbeitnehmer. „Die Landesregierung hingegen wertet das Interesse insbesondere der Beschäftigten am Schutz des Weihnachtsfeiertages stärker“, sagte Reimann.

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Der FDP-Abgeordnete Jörg Bode warf dem Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vor, einen schwerwiegenden Fehler bei einer Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit gemacht zu haben. Dafür gebe es ausreichende Hinweise. Denn das Unternehmen sehe nun offenbar keinen Schaden, sondern habe nachträglich offenbar gemerkt, dass auch bereits am 23.12. geschlachtet werden könne. Nun sei der Fehler zwar durch einen Erlass des Ministeriums geheilt worden. „Die Weisung der Ministerin stellt aber die Fehler nicht ab“, sagte Bode. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer nannte Bodes Vorwürfe gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt „schäbig“. „Man muss das Unternehmen fragen, warum es diese Angaben gemacht hat und nicht die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes“, so Toepffer. Offensichtlich hätten manche Betriebe Probleme mit ihren Logistikketten. „Für einige kam Weihnachten völlig überraschend“, spottete Toepffer.

Stefan Klein, Sprecher für Wirtschaft in der SPD-Fraktion, verwies in seiner Rede auf nachvollziehbare Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen. „Die gelten aber nicht für die Schlachtbranche. Es muss auch Menschen in dieser Branche möglich sein, Weihnachten mit ihren Familien zu feiern“, so Klein. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Eva Viehoff, hält es für bezeichnend, dass ein Erlass des Ministeriums überhaupt notwendig war, um klarzumachen, dass am zweiten Weihnachtstag nicht geschlachtet werde. „Das scheint doch eine etwas verquere Gewichtung der Feiertagsruhe zu sein.“ Dabei sei ein Feiertag nun man ein Feiertag. „Er ist kein Arbeitstag, auch kein ‚Vielleicht‘-Arbeitstag und schon gar kein ‚Mit prekär beschäftigten Lohnarbeitern können wir es ja machen‘-Arbeitstag“, stellte Viehoff in der Debatte klar.