Frank-Thomas Hett (CDU), ehemaliger Staatssekretär im Justizministerium, darf sich jetzt doch für die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bewerben.

Dr. Frank-Thomas Hett – Foto: MJ

Der fünfte Senat des OVG entschied, dass das jetzt von der SPD geführte Justizministerium nicht berechtigt war, Hett aus dem Bewerberkreis auszuschließen. Dies war zuvor geschehen mit der Begründung, dass er ja schon in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. Die rot-grüne Landesregierung präferiert für die OVG-Präsidentenstelle offenbar den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens.

Ein weiterer Interessent soll der OVG-Richter Sebastian Lenz sein. Wenn auch Hett als Bewerber zugelassen worden wäre und die Regierung sich für Behrens entschieden hätte, wäre Hett womöglich in einer Konkurrentenklage erfolgreich gewesen – denn er hatte zu aktiven Zeiten als Staatssekretär das höhere Statusamt gehabt. Nachdem das Ministerium Hett in dem Verfahren ausgesperrt hatte, zog er vor das Verwaltungsgericht Hannover. Dort wurde entschieden, dass das Ministerium den einstigen Staatssekretär nicht hätte ausschließen dürfen.



Nun bestätigt das OVG diesen Richterspruch als letzte Instanz. Zur Begründung heißt es, als Ruheständler habe Hett zwar kein Rückkehrrecht in sein früheres Dienstverhältnis, eine Bewerbung könne man ihm aber nicht verwehren. Der fünfte OVG-Senat weist auch darauf hin, dass in der Ausschreibung für die OVG-Präsidentenstelle ehemalige politische Beamte nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden seien. Ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl? Denkbar ist nun durchaus, dass das Ministerium die Ausschreibung stoppt und unter neuen Bedingungen wiederholt. Ob das aber ein rechtlich einwandfreier Weg wäre, dürfte wiederum umstritten sein.