Thomas Smollich, Präsident des Staatsgerichtshofs, hat umgangssprachlich einen „kurzen Prozess“ gemacht: Er und seine Richterkollegen im höchsten Gericht des Landes haben entschieden, den Antrag der AfD-Landtagsfraktion auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Polizeigesetzes auf formellen Gründen abzulehnen. Hintergrund ist, dass laut Landesverfassung ein Antrag auf Normenkontrolle mindestens von einem Fünftel des Landtags unterstützt werden muss. Die AfD hat allein aber nur neun Abgeordnete – sie bräuchte FDP und Grünen auf ihrer Seite, um das notwendige Quorum zu erreichen. In der Mitteilung des Staatsgerichtshofs heißt es, die AfD-Klage sei „unzulässig“, da die Mindestzahl von 28 Abgeordneten nicht erreicht worden sei. Dies habe das Gericht einstimmig entschieden, auf eine mündliche Verhandlung wolle man verzichten. Lange war spekuliert worden, ob der Staatsgerichtshof trotz Kenntnis der formalen Mängel nicht trotzdem eine mündliche Erörterung anordnen würde. Immerhin sind die Vorbehalte gegen das Gesetz auch bei Grünen und FDP ausgeprägt. Beide Fraktionen verzichteten aber darauf, einen eigenen Antrag in Bückeburg vorzulegen – auch mit Blick darauf, dass sie in ihrem Protest gegen das Gesetz nicht mit der AfD in einen Topf geworfen werden wollten.