Das Präsidium des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) bleibt skeptisch, was das bisherige Verhandlungsergebnis zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden zur der Kindergarten-Finanzierung angeht. Angepeilt wird, die Personalkostenzuschüsse des Landes von derzeit 20 Prozent über anfangs 55 und dann bis 2021 schließlich 58 Prozent zu steigern – als Ausgleich dafür, dass den Gemeinden künftig die Einnahmen aus Elterngebühren fehlen. Der Landkreistag hat dem Kompromiss schon zugestimmt, der Städtetag scheint auf dem Weg dahin. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes aber gibt ein Ja nach der gestrigen Sitzung nur Untervorbehalt: Man stimme zu, wenn es bei der nächsten Verhandlungsrunde im Mai auch eine Verständigung bei anderen offenen Fragen gibt, also die Höhe der Personalkostensteigerung und die Einbeziehung von Vertretungskräften in die Erstattung. „Ohne diese Ergänzung haben wir bestimmt etwa 60 Gemeinden in unserem Verband, die Verlierer der Neuregelung sein würden – nämlich jene, die bisher hohe Elternbeiträge hatten“, sagt NSGB-Präsident Marco Trips. Einige Bürgermeister hätten schon angedeutet, gegen die absehbare Neuregelung vor dem Staatsgerichtshof klagen zu wollen.