Die Kommunalverbände wollen sich mit der Neuregelung der Bestimmungen für Standesbeamte nicht abfinden. In einem neuen Runderlass zum Personenstandsrecht hat das Innenministerium nun verfügt, dass die Kommunen ihre künftigen Standesbeamten zwei Wochen vor deren Bestellung bei der Aufsichtsbehörde melden müssen. Zuvor hatte es ausgereicht, die Behörde nach der Bestellung in Kenntnis zu setzen. Hintergrund der […]

Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.

Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.

Sie sind bereits Abonnent? Jetzt anmelden

Probeabo bearbeiten

Probeabo


0,- € 2 Wochen kostenlos lesen

RB+ 2 Wochen gratis testen!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten den Rundblick für zwei Wochen kostenlos per Mail zugeschickt

Sie bekommen Zugang zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugriff auf unser umfassendes Archiv mit 19.000+ Artikeln

0,- €

2 Wochen kostenlos lesen 
Einzelabo bearbeiten

Einzelabo


37 € im Monat

RB+ für Sie im Abo!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten den Rundblick per Mail zugeschickt.

Sie bekommen Zugang zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugang zu unserem umfassenden Archiv mit 23.000+ Artikeln

Sammelabo bearbeiten

Sammelabo


Preis auf Anfrage

RB+ im Sammelabo!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten ein persönliches Angebot.

Alle Empfänger erhalten den Rundblick per Mail zugeschickt.

Sie bekommen Zugänge zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugänge zu unserem umfassenden Archiv mit 23.000+ Artikeln.