Der Niedersächsische Städtetag (NST) fordert die Landesregierung auf, wirksam gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen anzugehen. „Wir stellen immer häufiger fest, dass auf den ostfriesischen Inseln oder in historischen Altstädten die dortigen Wohnungen nicht als solche genutzt werden – sondern als Pensionen zur Vermietung an Touristen. Das muss unterbunden werden“, sagt Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des NST. Er wünscht sich vom Land die Möglichkeit für die Kommunen, für ihre Innenstädte ein „Zweckentfremdungsverbot“ erlassen zu können – über eine Vorschrift in einem Landesgesetz. „Wir führen dazu mit der Landesregierung Gespräche und hoffen, zu einem positiven Ergebnis zu kommen“, sagt Arning. Wenn eine Kommune auf der Basis einer entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigung Wohnungen kontrolliert und dabei die Nutzung als Pension feststellt, könnte sie ein Bußgeld verhängen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Es gehe darum, den Druck auf die Kauf- und Mietpreise in mittelgroßen, bei Touristen beliebten Städten und auch auf den Nordseeinseln und in Feriengebieten zu verringern.


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Wohnungswirtschaft: Förderbedingungen müssen verbessert werden


Im Koalitionsvertrag hatten sich Sozial- und Christdemokraten bereits auf Schritte in diese Richtung verständigt. So ist dort davon die Rede, Förderbedingungen „für die besonders angespannten Wohnungsmärkte auf den ostfriesischen Inseln“ zu schaffen. Außerdem wird in dem Vertrag ein „Wohnraumschutzgesetz“ erwähnt, das „die Rechte der Mieter auf angemessene Wohnzustände definiert“ und auch den Kommunen Möglichkeiten einräume, gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum zu agieren. Die Forderung folgt aus der Erkenntnis, dass ein effektives Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen – etwa über moderne Internet-Plattformen nach dem Muster des amerikanischen „Airbnb“-Systems – ohne konkrete Rechtsvorschriften in der Gemeinde kaum möglich ist. Damit die Kommunen solche Vorgaben festlegen können, brauchen sie aber eine Ermächtigung im Landesgesetz.

Verbindung mit Vorschrift gegen Verwahrlosung

Aus Landtagskreisen ist zu hören, dass ein entsprechendes Gesetz womöglich mit einer anderen geplanten Rechtsvorschrift verquickt werden könnte – einer Vorgabe, die Verwahrlosung in Wohnungen vorbeugen soll. Hintergrund sind Zustände wie etwa im „Wollepark“ in Delmenhorst, wo ein osteuropäischer Investor Hochhäuser erworben hat, dort Menschen zu überhöhten Mieten wohnen lässt, sich nicht um Investitionen kümmert und nicht einmal Versorgungskosten trägt. Bisher haben die Ordnungsämter der Kommunen in derartigen Fällen kaum Chancen, gegen die Missstände einzuschreiten. Nach dem Polizeigesetz wäre als Voraussetzung eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ nötig – die aber ist oft noch nicht erreicht. Mit einem neuen Landesgesetz, womöglich in Kombination mit dem geplanten neuen Polizeigesetz, könnten die Eingriffsschwellen gesenkt werden, die Städte könnten das Recht zum Betreten solcher Wohnungen erhalten und unter Bußgeldandrohung die Beseitigung von Mängeln verlangen.