Der Niedersächsische Städtetag (NST) begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf Bundesebene zur Reform der Grundsteuer. NST-Hauptgeschäftsführer Jan Arning sagte dem Politikjournal Rundblick: „Ich hatte schon fast nicht mehr damit gerechnet.“ Da sich SPD und CDU/CSU in Berlin auf Eckwerte einer Novelle verständigt haben, ist die Beschlussfassung über einen Gesetzentwurf bis Ostern wahrscheinlich – und damit ein Gesetzesbeschluss bis Ende dieses Jahres, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gefordert hatte. Die bisherge Berechnung der Grundsteuer war von den Richtern in Karlsruhe als verfassungswidrig eingestuft worden, da die Grundlagen für die Wertberechnung, die in den Finanzämtern vorgenommen wird, auf veralteten Werten von 1964 (in Westdeutschland) beruhen. Die seitdem eingetretenen, teils erheblichen Wertveränderungen werden bislang nicht berücksichtigt.

In den vergangenen Monaten standen sich zwei Modelle gegenüber. Das eine, gefördert von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), sah umfangreiche Neuberechnungen für jedes Grundstück anhand aktueller Mieten und Wertberechnungen vor. Das andere, gefördert von der Union und in Niedersachsen sehr stark von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU), hob auf die Grundstücksgröße, die Gebäudegröße und die Bodenrichtwerte (also die Bodenpreise in der Kommune) ab. In den Eckpunkten haben sich beide Seiten jetzt angenähert. Gebäudegröße, Grundstücksfläche, Alter des Gebäudes und Bodenrichtwerte bleiben maßgeblich, hinzu kommen soll aber auch die Miethöhe – wobei noch unklar ist, wie genau diese berechnet werden muss. Die SPD-Seite zeigte sich nach dem Kompromiss sehr zufrieden, Hilbers erklärte, der Vorschlag gehe „in die richtige Richung“, auch wenn er sich „persönlich mehr Vereinfachung und weniger bürokratischen Aufwand gewünscht“ hätte. Ein Hinweis von Hilbers wird allerdings vom NST skeptisch bewertet. Der Minister sagte, man könne „statistische Listen-Mieten und grobe Bodenrichtwertzonen zur Differenzierung innerhalb von Kommunen verwenden“.

Wie NST-Hauptgeschäftsführer Arning erklärt, dürfe die Reform nicht dazu führen, dass die Kommunen am Ende unterschiedliche Hebesätze für bestimmte Gebiete in ihrem eigenen Bereich festlegen müssen. So sinnvoll und richtig es sei, bei der Bemessung der Grundsteuer zwischen Top-Lagen (etwa im hannoverschen Zooviertel) und nicht so guten Lagen (etwa in Hannover-Mühlenberg) zu differenzieren, so wichtig bleibe, dass diese Berechnung in den Finanzämtern zu geschehen habe. Wenn es nämlich zum Streit über das Ergebnis komme, werde das bisher vor den Finanzgerichten ausgetragen, was auch so bleiben solle. Übertrage man die Aufgabe der Differenzierung aber den Kommunen, die anschließend den Hebesatz auf die Grundsteuer festlegen, so laufe man Gefahr, damit die Verwaltungsgerichte zu überlasten. Dann sei die Kommune in der Pflicht, vor Gericht die schwierige Abgrenzung von Hebesätzen zu rechtfertigen. „Das kann – wie wir bei den Straßenausbaubeiträgen sehen – zu unendlichen Rechtsstreitigkeiten führen“, sagt Arning. Daher solle es dabei bleiben, dass die Hebesätze in jeder Kommune einheitlich sein sollen.