Der Sondertopf des Landes für jene Städte, die besonders starke Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen leisten müssen, reicht nicht aus. Diese Aussage trifft jetzt der Niedersächsische Städtetag (NST). Zum einjährigen Bestehen der Großen Koalition stellt der NST fest, dass die Aufgabe der Integration von Zuwanderern „bei den Ministern immer stärker an Gewicht verliert“. Es sei „dem persönlichen Einsatz des Ministerpräsidenten zu verdanken“, dass es überhaupt einen Integrationsfonds gebe, der nun auch auf das kommende Jahr ausgeweitet werde. Zunächst hatten je zehn Millionen Euro lediglich für 2017 und 2018 bereitgestanden. Mit dem Geld sollen vor allem jene Kommunen Hilfe erhalten, in denen sich Flüchtlinge und Asylbewerber nach Abschluss ihres Aufnahmeverfahrens vor allem niederlassen. Kombiniert worden war das mit Zuzugssperren für Flüchtlinge, die in Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven wirken. Diese „negative Wohnsitzauflage“ verfolgt den Zweck, eine Ballung von Menschen aus bestimmten Regionen – beispielsweise Syrien – in bestimmten Stadtvierteln zu vermeiden und damit die Gefahr der Herausbildung eines Ghettos zu verringern.


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Während die drei kreisfreien Städte Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven die Zuzugssperre beanspruchen, gehen mehrere kleinere Städte nicht so weit – sie erhalten aber bisher Geld aus dem Sondertopf für die Integrationsarbeit. Das betrifft Hameln, Laatzen (Region Hannover), Leer, Lüneburg, Nienburg, Rotenburg, Stadthagen und Verden. In einer Zwischenbilanz kommt der NST nun zu einem ernüchternden Ergebnis: „Der Fonds reicht in seiner jetzigen Ausgestaltung aber bei weitem nicht aus, eine drohende Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern.“ Es gebe „dringend weiteren Handlungsbedarf“. Nicht zuletzt die Sprachförderung für Flüchtlinge stelle ein Problem da, obwohl es zwischen Land und Kommunen hier noch kurzfristig eine Verständigung gegeben hatte. „Es bleibt abzuwarten, ob diese wirklich aus Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2018 und im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2020 finanziert werden kann.“

Nicht nur die Flüchtlingspolitik betrachtet der NST mit Sorge, mit kritischen Anmerkungen versieht er auch andere Politikfelder. So sei man „tief enttäuscht“ darüber, dass das versprochene Investitionsprogramm von einer Milliarde Euro für die Kommunen bisher noch nicht angeboten wurde. Das 100-Millionen-Programm für Sportstätten könne noch nicht als erster Schritt in diese Richtung verstanden werden, weil die Kommunen über sämtliche Fördermittel, auch die für den Vereinssport, mitentscheiden wollten. Zufrieden ist der NST zunächst mit der Ankündigung des Kultusministeriums, Schulräume auch für Hort-Aufgaben nutzen zu können. Nun müsse man aufpassen, dass nicht die Landesschulbehörde den Plan durch zu hohe Auflagen „hintertreibt“. Kritik erntet auch die Verlagerung der frühkindlichen Sprachförderung von den Schulen auf die Kindergärten, die den Druck dort noch erhöhe, und die Regelung für die Beitragsfreiheit in den Kindergärten. Da nach dem Entwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes nur solche Vorhaben förderungsfähig sind, die erst nach dem 1. Januar 2019 gestartet wurden, stehe in Frage, ob das Land die dortigen Mittel überhaupt wie geplant einsetzen könne. Womöglich habe „die überhastete Einführung der Beitragsfreiheit die Fördermöglichkeit mit Bundesmitteln vereitelt“. Zu langsam gehen aus Sicht des Städtetages zwei andere Vorhaben voran – das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für die Behinderteneinrichtungen.