Das Präsidium des Städtetages hat noch einmal eine Forderung aus dem Frühjahr erneuert: Nötig sei eine „Wohnsitzauflage“, mit der anerkannte Asylbewerber verpflichtet werden können, sich bei der Wahl ihres neuen Heimatortes von bestimmten Kommunen fernzuhalten. Vor allem die Städte Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst berichten über eine starke Nachfrage von Flüchtlingen, etwa aus Syrien.

Viele Flüchtlinge zieht es nach Salzgitter – Foto: Stadt Salzgitter

Weil beispielsweise in Salzgitter viele günstige ältere Wohnungen vorhanden sind, haben sich dort schon viele Zuwanderer aus dem Bürgerkriegsland niedergelassen – und weitere sind ihnen gefolgt. Die Stadt befürchtet nun die Herausbildung einer „syrischen Community“ und sieht Nachteile für den Versuch einer Integration und gezielter Vermittlung der deutschen Sprache. Eine „Wohnsitzauflage“ könne hier Abhilfe schaffen, da man damit verhindern könne, dass weitere Syrer nach Salzgitter kommen.

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es eine solche Regelung bereits. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass dieser Weg rechtlich nicht haltbar sei und nur deshalb in NRW funktioniere, weil die meisten betroffenen anerkannten Asylbewerber dort dagegen nicht vor Gericht ziehen. Dabei hätte ein solcher Rechtsweg hohe Erfolgsaussichten. Nach EU-Rechtsprechung müsse man nämlich für jeden Zuwanderer einen konkreten persönlichen Grund finden, warum man ihm den Zuzug in bestimmte Städte verweigern wolle. Eine auf persönliche Umstände zugeschriebene Begründung ist aber in der allgemeinen Wohnsitzauflage, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen gilt, nicht enthalten.

Städtetag fasst Beschluss zum Familiennachzug

Schon vor einem halben Jahr hatte die Landesregierung zugesagt, die Möglichkeit einer solchen Auflage zu prüfen. Ein Ergebnis, das eigentlich für Frühsommer angekündigt war, liegt aber offenbar immer noch nicht vor.  Die vorgezogenen Neuwahlen und die verkürzte Wahlperiode lassen eine Entscheidung auch unwahrscheinlicher werden, zumal die Grünen als Koalitionspartner der SPD vehement gegen diese Auflage sind.

Die in Salzgitter besonders stark ausgeprägte Attraktivität für Zuzüge anerkannter Asylbewerber ist auch in anderen Städten erkennbar – besonders in den Kreisstädten der Landkreise. Das gilt etwa für die Stadt Lüneburg, die im Vergleich zu anderen Kommunen des Kreises Lüneburg für Zuwanderer sehr begehrt ist. Die Sprachfördermittel aber werden bisher nur zur Hälfte nach der Zahl der Flüchtlinge zugewiesen, zur anderen nach der Anzahl von Kindergartengruppen. Empfänger sind damit auch jene Kommunen mit vielen Kindergartengruppen, in denen wenig Migrantenkinder betreut werden. Der Städtetag regt daher auch eine Änderung der Kriterien für die Fördermittelvergabe an.

Noch eine weitere Forderung hat das Präsidium des Städtetages beschlossen: Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, also etwa den Syrern, solle weiterhin nicht möglich sein – da in den Kommunen weder genügend Kindergärten, noch Schulen oder Plätze in Sprachkursen vorhanden seien. Bisher ist der Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber erlaubt, bei den Syrern gibt es aber eine Ausnahme, hier ist das Recht, Frauen und Kinder nachzuholen, vorläufig ausgesetzt. Die Frist für diese Ausnahme endet nach bisherigen Plänen aber im Februar 2018. Der Städtetag fordert, diese Frist zu verlängern. Die Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Familienangehöriger seien nämlich nicht gegeben, heißt es.