Miriam Staudte, Landtagsabgeordnete der Grünen, hat die niedersächsische Justiz scharf kritisiert. Der größte Teil der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werde ohne Auflagen eingestellt.

Bemängelt ein Kontrolldefizit: Die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte – Foto: Grüne Fraktion Niedersachsen

In den vergangenen zehn Jahren seien nicht einmal zehn Prozent der Fälle vor Gericht verhandelt worden. „Die Gesetzeslage ist klar, aber wir haben nicht nur ein Kontrolldefizit bei der Einhaltung der Tierschutz-Gesetze, sondern wir erleben zugleich auch eine faktische Straflosigkeit, wenn Verstöße festgestellt wurden“, erklärte Staudte.


Lesen Sie auch: 

Weil kritisiert geplantes staatliches Tierwohl-Logo

FDP und Grüne wollen „Systemfehler“ in Schlachthöfen endlich beheben


Die Ermittlungsbehörden müssten sich fragen lassen, ob ihr Verhalten nicht dazu anstifte, die Vorschriften zu missachten. Nötig seien eine bessere Fortbildung der Beteiligten und eine „bessere Kooperation mit den Veterinärämtern“. Wie die Landesregierung auf eine Grünen-Anfrage mitteilte, gab es zwischen 2015 und 2018 insgesamt 442 Strafverfahren, die ohne Auflage eingestellt wurden, 44 mit Auflage. In 27 Fällen wurden Geldstrafen verhängt, in einem Fall ist jemand zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. 106 Strafbefehle wurden in dieser Zeit rechtskräftig.