Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), der alle 37 Landkreise vertritt, verklagt das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landtag, vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. Der NLT behauptet, der Landtag habe vor einem Gesetzesbeschluss zur Änderung der Kommunalverfassung am 21. September 2022 die Verpflichtung zur ausreichenden Anhörung des NLT missachtet. Dadurch sei es zu einem Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen gekommen, was wiederum massive Folgen für die Haushalte der Kreise habe. Mit der Änderung der Kommunalverfassung am 21. September wurde den Kommunen das Recht zur Ausweitung der Verschuldung gegeben.

Vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg treffen demnächst Landkreistag und Landtag aufeinander. | Symbolfoto: Wallbaum

Konkret müssen mit der Gesetzesänderung vorläufig die Fehlbeträge nicht wie üblich binnen zwei Jahren, sondern erst binnen 30 Jahren ausgeglichen werden. Während der Niedersächsische Städtetag (NST) diese Regel begrüßte, übte der NLT massive Kritik. Der NLT bemängelt auch, dass er vor dem Gesetzesbeschluss im Landtag gerade mal wenige Tage Zeit zur Stellungnahme hatte, während die Anhörungsfrist üblicherweise sechs Wochen beträgt. Nach Ende der Corona-Krise habe man kein Verständnis für derart radikal verkürzte Anhörungsfristen, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer. Nun sollen einige ausgewählte Kreise eine kommunale Verfassungsbeschwerde in Bückeburg einreichen, während der NLT selbst wegen der Verletzung des Anhörungsrechts klagt.