Landtagspräsidentin Hanna Naber hat die Wahl von Stephan Weil zum Ministerpräsidenten geleitet und sich nicht an die eigenen Vorgaben gehalten. | Foto: Focke Strangmann

Hanna Naber, Landtagspräsidentin, hat vor wenigen Tagen im Landtag bei der Wahl des Ministerpräsidenten die von ihr selbst erklärten Vorgaben nicht eingehalten und damit ihre eigene Stimme offenbar ungültig gemacht. Vor Beginn des Wahlgangs hatte die SPD-Politikerin gesagt, die Abgeordneten sollten zur Stimmabgabe in eine der beiden aufgestellten Wahlkabinen gehen und ihren Stimmzettel dort mit den in der Kabine bereitliegenden Stiften ankreuzen, später sollten sie die Zettel falten und in eine der beiden Urnen werfen. Naber sagte wörtlich: „Es ist daher nur mit den in der Wahlkabine bereitliegenden Stiften die Stimme abzugeben. Die Stimme ist nur gültig, wenn man den Stift aus der Wahlkabine benutzt. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.“



Als Naber zum Schluss der Abstimmung selbst an der Reihe war, ließ sie sich den Stimmzettel zu ihrem Präsidentenplatz bringen, vergaß aber offenbar, dass sie die Kabine aufsuchen musste. Sie kreuzte den Zettel auf ihrem Präsidentenplatz an, faltete ihn, stand auf und ging zur Wahlurne. Auf Nachfragen teilt Nabers Sprecher mit, aus Sicht der Landtagsverwaltung gebe es „keine rechtserheblichen Verstöße bei der Wahl des Ministerpräsidenten“. An der Gültigkeit der Wahl von Stephan Weil zum Regierungschef gebe es also keine Zweifel. Legt man die von Naber selbst erklärten Regeln als Maßstab an, hätte aber die Stimme von Naber als ungültig gewertet werden müssen – da die Landtagspräsidentin für alle Zuschauer nachvollziehbar nicht den in der Wahlkabine bereitliegenden Stift benutzt hatte.