Der Bürgermeister von Weyhe (Kreis Diepholz), Andreas Bovenschulte (53), beschert den Kommunalverfassungsexperten in Niedersachsen und Bremen derzeit großes Kopfzerbrechen. Der Sozialdemokrat hat für das – ehrenamtlich tagende – Bremer Landesparlament kandidiert, möchte dort auch Fraktionschef oder später womöglich Senator werden. Aber Bovenschulte ist seit 2014 Verwaltungschef im niedersächsischen Weyhe. Das Bremer Recht erlaubt, anders als in Niedersachsen, dass Kommunalbeamte gleichzeitig Landesparlamentarier sein dürfen. Insofern dürfte Bovenschulte beide Positionen ausüben. Das birgt allerdings die Gefahr von Interessenskonflikten und zeitlichen Überlastungen.

Bremen oder Weyhe? In Hannover beschert Andreas Bovenschulte den Kommunalverfassungsexperten gerade Kopfschmerzen – Foto: SPD Bremen

Also schlug Bovenschulte vor, der Rat möge ihn abwählen – woraufhin er ab sofort lebenslang einen hohen Pensionsanspruch hätte. Er würde in diesem Fall die Differenz zwischen den Abgeordnetenbezügen in Bremen und seiner Pension spenden wollen, bot der Bürgermeister an. Doch die CDU lehnte diesen Weg ab. Nun ist im Gespräch, dass Bovenschulte nach Paragraph 84 der Kommunalverfassung in den Ruhestand versetzt werden könnte – aus besonderen Gründen, weil ihm „das erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird“, wie es im Gesetz heißt.


Wie ging es weiter mit Bovenschulte?

Mittlerweile sitzt Bovenschulte als Abgeordneter in der Bremer Bürgerschaft. Die Sozialdemokraten schlagen ihn nun sogar als Bürgermeister vor. Artikel lesen


Dieser Weg, mit dem Bovenschulte ebenfalls seine Pensionsansprüche sichern könnte, ist allerdings heikel, der Kreis Diepholz als Kommunalaufsicht müsste es genehmigen. Da Bovenschulte einen Vertrauensverlust im Gemeinderat gar nicht erlitten hatte, wäre fraglich, ob die Kommunalaufsicht einen entsprechenden Beschluss der Gemeinde Weyhe überhaupt als zulässig annehmen würde.

Bovenschulte könnte sich auch – ohne Fortzahlung der Bezüge – als Beamter beurlauben lassen. Dieser Weg zeichnet sich vor der heutigen Gemeinderatssitzung ab. Der Nachteil ist allerdings, dass in Weyhe dann bis Ende seiner regulären Amtszeit 2021 kein Nachfolger gewählt werden könnte.

Möglich wäre auch ein Rücktritt von Bovenschulte, der eine Bürgermeister-Neuwahl ermöglichen würde. Damit jedoch würde der Bürgermeister seine gesamten bisher erdienten Versorgungsansprüche als Beamter (seit 2007 war er Erster Gemeinderat) aufgeben müssen.


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Der FDP-Innenpolitiker im Landtag und Weyher Kommunalpolitiker Marco Genthe übt scharfe Kritik an Bovenschultes Neigung zu einem Sonderurlaub und legt ihm den Rücktritt nahe: „Wenn man eine neue Stelle annehmen möchte, muss man wie jeder Bürger die alte entweder kündigen und die damit verbundenen Nachteile hinnehmen – oder man muss erst seinen Job ordnungsgemäß beenden. Diese Versorgungsmentalität des Bürgermeisters ist ein Konjunkturprogramm für Populisten.“