Im kommenden Frühjahr haben die 3,1 Millionen evangelischen Christen in Niedersachsen die Möglichkeit, neue Kirchenvorstände, Gemeindekirchenräte oder Presbyterien zu wählen — und stellen derzeit in den Gemeinden vor Ort dafür die Kandidatenlisten zusammen. Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen gibt den amtierenden Gemeindeleitungen nun eine Anleitung zur Hand, wie Menschen mit extremistischen Positionen frühzeitig erkannt und von ebendiesen Listen ferngehalten werden sollen.

Bischof Thomas Adomeit | Foto: Link

„Für uns als evangelische Kirchen ist klar, dass kirchliche Leitungsämter nur Menschen übernehmen können, die unsere grundlegende Haltung als evangelische Kirche teilen“, sagte der Ratsvorsitzende der Konföderation, Oldenburgs Bischof Thomas Adomeit. Diese Grundhaltung leiten die fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Reformierte Kirche und Schaumburg-Lippe) aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen ab und übersetzen diese nun so: „Wenn sich jemand rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußert, kommt diese Person für ein kirchliches Leitungsamt nicht in Frage.“

Der Ratsvorsitzende erläuterte, dass es dabei nicht um die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei oder Vereinigung wie etwa der AfD gehe, sondern um eine „innere Haltung“, die eine entscheidende Rolle spiele. Die Handreichung enthalte Ausführungen zu den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen sowie theologische Begründungen, teilte die Konföderation mit. Adomeit ergänzte zudem, dass eine klare Positionierung gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit auch jenseits von Wahlen geboten sei.