Eine Arbeitsgruppe von fünf Ländern arbeitet derzeit offenbar an einem neuen Finanzierungsmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender. Den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg geht es um eine „Neufassung der Beauftragung“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio, schreibt der Informationsdienst „Medienkorrespondenz“ und beruft sich unter anderem auf ein Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom Januar. Die Länder halten es für denkbar, den Sendern ein jährliches Budget zuzuweisen, über dessen Verteilung (Fernsehen, Hörfunk, Internet) diese dann selbst bestimmen könnten. Auch eine Indexierung der Zuweisungen, zum Beispiel in Höhe der jährlichen Inflationsrate, sei eine Möglichkeit. Dem Bericht zufolge will die Länder-Arbeitsgruppe ihre Vorschläge bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni vorlegen.


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In Niedersachsen werden die Vorschläge eher skeptisch gesehen. Die Zuweisung eines Budgets wäre ein Abrücken vom bewährten Prinzip der konkreten Beauftragung. Der Gesetzgeber würde damit seinen Spielraum bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Systems praktisch verlieren, heißt es aus der Staatskanzlei auf Nachfrage des Politikjournals Rundblick. Kritisch zu sehen sei auch die Idee der Indexierung. Denn damit sei absehbar, dass der Rundfunkbeitrag in noch kürzeren Abständen als heute steigen würde – dann aber ohne eine detaillierte Bedarfsermittlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Unklar sei auch, wie Finanzierungslücken gefüllt werden sollten, wenn zum Beispiel in Folge einer negativen konjunkturellen Entwicklung die Erträge stark zurückgingen.

Der Staatskanzlei zufolge ist für die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni bislang keine Diskussion oder gar eine Entscheidung über einzelne Vorschläge vorgesehen. Vielmehr dürfte es demnach um die Formulierung von „Leitplanken“ gehen, innerhalb derer dann bis zum Herbst weiter gearbeitet werden könne. Weitere Einsparvorschläge der öffentlich-rechtlichen Sender erwartet man in der Staatskanzlei nicht mehr. Das Verfassungsrecht untersage den Anstalten nicht, ihrerseits Vorschläge auch zum Auftrag zu machen. Doch ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten wiederholt deutlich gemacht, dass sie dieser Bitte der Länder nicht entsprechen wollten. „Dabei wird es voraussichtlich bleiben.“