Bürgermeister und Landräte als Verwaltungschefs sollen künftig einfacher Urlaub machen können. Wie der Städtetag mitteilt, soll der Verwaltungschef seinem Rat oder Kreistag nur noch mitteilen, wenn er seinen Urlaub nimmt. Eine Genehmigung (etwa durch den Ratsvorsitzenden) entfällt. Dies habe die die Landesregierung auf Wunsch der Kommunalverbände so entschieden, heißt es. Diese Regel soll auch bei Sonderurlaub greifen, sofern dieser eine Frist von fünf Tagen nicht überschreitet. Zur Begründung wird auf die besondere Rolle von Bürgermeistern und Landräten verwiesen – sie sind nicht nur Leiter der Verwaltung, sondern, bedingt durch die Direktwahl vom Volk, auch Organ der Gemeinde oder des Kreises. Das unterscheide sie ganz wesentlich von allen anderen Kommunalbeamten.