Finanzminister Gerald Heere (Grüne) hat am Mittwoch den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans im Haushaltsausschuss des Landtags vorgestellt. Nach dem Wunsch der rot-grünen Mehrheit soll das 110-Millionen-Euro-Konzept am 31. Januar endgültig im Haushaltsausschuss beraten – und dann am 7. Februar im Landtag beschlossen werden. Vorgesehen sind 20 Millionen Euro für die Erstattung der Einsatzkosten (größtenteils an die Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden), 65 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden und Investitionen (etwa für erhöhte Deiche) und 20 Millionen Euro als Soforthilfe für Firmen und Privathaushalte.

Stephan Weil und Olaf Scholz (rechts) schauen sich die Hochwasserschäden in Niedersachsen an. | Foto: Niedersächsische Staatskanzlei

Zur Gegenfinanzierung will Heere die Konjunkturrücklage anzapfen. Sie wird automatisch gemessen anhand der Konjunkturentwicklung; bei einer gedämpften Wirtschaftsentwicklung sind mehr Kredite erlaubt. 2024 wären maximal 482 Millionen Euro an Krediten auf diesem Weg aufzunehmen. 371 Millionen Euro davon sind bereits mit dem Etat 2024 gezeichnet worden, die restlichen 111 Millionen Euro kommen jetzt hinzu.

CDU-Finanzexperte Ulf Thiele sagte, er zweifele an der Rechtmäßigkeit – denn diese Konjunkturrücklage interpretiere er so, dass sich das Land im Laufe des Jahres bei wegbrechenden Einnahmen daran bedienen könne.

Haushalts-Abteilungsleiterin Martina Wethkamp widersprach Thiele und meinte, der von Heere vorgeschlagene Weg sei rechtlich einwandfrei. Die CDU hatte vorgeschlagen, stattdessen für die Flut-Finanzierung die allgemeine Rücklage im Landesetat, die schon rund eine Milliarde Euro betrage, heranzuziehen. Heere widersprach und meinte, dieses Geld werde in den nächsten Jahren zur Deckung der allgemeinen Ausgaben benötigt – „denn wir haben ja ein strukturelles Defizit im Landeshaushalt“.