Innenminister Boris Pistorius hat jetzt einen blauen Brief der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel erhalten. Der Testversuch mit sogenannten „Bodycams“, also Kameras, die von Polizisten bei ihren Einsätzen auf den Schultern getragen werden, sei rechtswidrig. Thiel hat diese Entscheidung von Pistorius jetzt förmlich beanstandet. Moniert wird, dass für den Einsatz der Kameras eine Rechtsgrundlage fehle. Diese sei aber unabdingbar, da mit den Bildaufnahmen in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen werde, erklärte der Vize-Datenschutzbeauftragte Christoph Lahmann. Mit den Bodycams werde direkt in das Gesicht der Betroffenen gefilmt – und bei solchen Einsätzen sei zumindest eine datenschutzrechtliche Vorab-Prüfung erforderlich, auch diese habe das Innenministerium aber unterlassen. Das Innenministerium teilte mit, es habe eine andere Rechtsauffassung als die Datenschutzbeauftragte. Deshalb sei das Pilotprojekt rechtlich einwandfrei.

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