Barbara Thiel, scheidende niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte, hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine Niederlage kassiert. Das Gericht gab am Mittwoch ihrem Eilantrag nicht statt. Damit darf die Landesregierung dem am 3. Mai einstimmig vom Landtag gewählten Nachfolger Denis Lehmkemper die Ernennungsurkunde aushändigen. Er soll am 1. Juli sein Amt antreten.

Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. | Foto: LfD

In der Hauptsache wenden sich Thiel und ihr Berliner Anwalt, der bundesweit bekannte Datenschutzexperte Niko Härting, gegen das Verfahren zur Benennung von Lehmkemper. Dieser war, wie in Niedersachsen seit Jahrzehnten üblich, auf Geheiß der Staatskanzlei dem Landtag vorgeschlagen worden. Vorausgegangen war offenbar eine Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen einerseits, der CDU-Landtagsfraktion andererseits. Lehmkemper gehört – wie auch Thiel – der CDU an.


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Thiel argumentiert nun, dass die Europäische Datenschutz-Grundverordnung von jedem Bewerber eine Datenschutz-Qualifikation verlange, die bei Lehmkemper aus ihrer Sicht nicht vorhanden ist (obwohl der Jurist sich seit vielen Jahren in Personalfragen hervorragend auskennt). Zum anderen sei die Personalauswahl nicht in einem transparenten Verfahren geschehen, denn es hatte keine Ausschreibung gegeben, auf deren Basis sich Thiel selbst wohl hätte bewerben wollen. Die Datenschutz-Grundverordnung verlange aber die Auswahl nach Qualifikation, und dafür sei die Ausschreibung nun das gängige Verfahren.



Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dieser Argumentation nicht. Die 13. Kammer stellte fest, dass Lehmkemper nach öffentlicher Ankündigung in einer öffentlichen Landtagssitzung gewählt worden war, das Verfahren sei also transparent gewesen. Eine Ausschreibung verlange auch die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Lehmkemper verfüge auch als Volljurist über die erforderlichen datenschutzrechtlichen Kenntnisse. Thiel dürfte mit dem Eilantrag jetzt das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anrufen.