Haben sich Landesregierung und Kommunalverbände nun über die Frage verständigt, wie das Land die ab August wegfallenden Einnahmen aus Elternbeiträgen erstatten soll? Darüber gibt es bei den Organisationen der Landkreise, Städte und Gemeinden unterschiedliche Darstellungen. Während der Landkreistag davon ausgeht, dass man sich grundsätzlich zusammengerauft habe und die Zustimmung der Gremien der Kommunalverbände eigentlich nur noch eine Formsache sei, sehen es der Städtetag und insbesondere der Städte- und Gemeindebund deutlich anders. Beim Städtetag, dessen Präsidium erst in der zweiten Aprilhälfte das nächste Mal tagt, haben immerhin Präsident und Vizepräsident dem Kompromiss zugestimmt. Der Verband spricht vorsichtig von einem „vorläufigen Verhandlungsergebnis“. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es vom Städtetag insgesamt ein Ja-Wort gibt. Das sieht beim Städte- und Gemeindebund anders aus. „Ich kann überhaupt noch vorhersehen, wie mein Präsidium das beurteilt. Die Kindergarten-Finanzierung ist bei uns ein hoch emotionales Thema“, sagt Marco Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes. Er fordert „dringend nächste Schritte“, ansonsten könne man dem bisher mit Kultus- und Finanzministerium besprochenen Modell nicht folgen.

Land hat Zuschüsse nachgebessert

Ende der vergangenen Woche hatten sich Vertreter der Landesregierung auf der einen, von Kommunalverbänden auf der anderen Seite getroffen und noch einmal ausgelotet, wie man sich annähern kann. Das Land will ab August Elternbeiträge für Kindergärten verbieten. Die Kommunen setzen deshalb auf einen Ausgleich, und im Januar hatte das Land angeboten, den Personalkostenzuschuss des Landes für Kindergärten (bisher 20 Prozent) auf 52 Prozent anzuheben. Die 32 Prozentpunkte sollten dann dem Betrag entsprechen, der rechnerisch den Kommunen an Einnahmen aus Elternbeiträgen fehlt. Die Kommunalverbände meinten, dieser Betrag sei zu niedrig. Bei dem Treffen vergangene Woche besserte das Land nach – statt 52 Prozent im ersten Jahr 55 Prozent, im zweiten 56, im dritten 57 und ab 2021 dann 58 Prozent. Dabei werden erwartete Zuschüsse des Bundes eingerechnet. Das Gespräch fand kurz vor Beginn der großen Landräte-Versammlung in Hameln am vergangenen Freitag statt, und in dieser Versammlung verkündete dann Landkreistag-Präsident Bernhard Reuter, es sei „erfreulich, dass wir nun Eckpunkte einer Vereinbarung erreichen konnten“.  Zeitgleich verschickte die Staatskanzlei eine Presseerklärung, in der die „Verständigung“ gelobt wurde. Vor den Kommunalvertretern in Hameln ging Weil kurz nach Reuters Rede scherzhaft darauf ein: „Natürlich steht die Einigung unter dem Vorbehalt, dass die Gremien zustimmen – ich werde mich sehr dafür einsetzen, dass das von mir geleitete Gremium, die Landesregierung, das mitträgt.“ Damit erheiterte Weil die Versammlung, da jedem im Saal klar war, dass nicht die Gremien der Landesregierung, sondern die des Städte- und Gemeindebundes das Problem sind.

Trips sieht Probleme

Während das Präsidium des Landkreistages den Kompromiss schon abgesegnet hat und das des Städtetages erst im April tagt, ist der Städte- und Gemeindebund (NSGB) nächste Woche an der Reihe. Präsident Trips war in der entscheidenden Besprechung mit der Landesregierung, in der angeblich zwei NSGB-Vertreter ja gesagt haben sollen, selbst nicht anwesend. Trips sieht auch „enorme Probleme“: Es fehlten im Kompromiss drei Details: eine Einbeziehung der Kindergarten-Vertretungskräfte, die bisher allein von den Kommunen bezahlt werden (etwa zehn Prozent der Mitarbeiter), die jährliche Personalkostensteigerung (bisher ist 1,5 Prozent angegeben, es müssten aber 3,5 Prozent sein), außerdem der fehlende Härtefallfonds. „Diese Knackpunkte sind schon erheblich“, sagt Trips. Seine Vertreter hätten in der Verhandlungsrunde auch mitnichten erklärt, dass sie dem Kompromiss als Einigung ansehen. „Das ist lediglich ein verbessertes Angebot der Landesregierung“, betont der NSGB-Präsident. Jede Kommune, die nach der Neuregelung meint, benachteiligt zu sein, könnte dagegen vor den Staatsgerichtshof ziehen, sobald das neue Gesetz beschlossen wurde und in Kraft getreten ist.