Thomas Smollich, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, hat Einschränkungen für sein Gericht bekanntgegeben: Öffentliche Verhandlungen finden bis Ende April grundsätzlich nicht mehr statt – es sei denn, in Ausnahmefällen entscheidet ein Richter, ob das doch nötig sein soll. Dies geschehe als Konsequenz zum Umgang mit dem Corona-Virus, erklärte Smollich.

Einen Stillstand der Rechtspflege bedeute das jedoch nicht, denn ein großer Teil der Entscheidungen und ihrer Vorbereitungen geschehe an den Schreibtischen der Richter. Eilige Sachen würden weiter bearbeitet, Beschlüsse über Berufungen ebenso. In der Verfügung zum Versammlungsverbot, das die Landesregierung am Dienstagmorgen erlassen hatte, waren die Gerichte auch nicht als Ausnahme genannt worden – wohl aber Sitzungen der Landtagsgremien und der kommunalen Gremien. Mehrere Gerichte haben inzwischen Verhandlungen abgesagt oder verschoben.