Christian Meyer, Grünen-Fraktionsvize, sieht im Vorgehen des Umweltministeriums beim Abschuss von Wölfen Verstöße gegen rechtliche Vorgaben. In der Nacht zum 1. Februar war erneut ein Wolf aus dem Rudel Amt Neuhaus (Kreis Lüneburg) erschossen worden. Nachdem die Tötung eines ersten Tieres Anfang Januar nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt hatte, nämlich dass die Zahl der Nutztierrisse zurückgeht, blieb die Ausnahmegenehmigung weiterhin aktiv. Meyer kritisiert nun die Willkür, mit der die Tiere geschossen werden.

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Vor dem Staatsgerichtshof wird bald das Urteil über eine Klage der Grünen verkündet. Die Grünen verlangten vom Umweltministerium eine öffentliche Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen, damit diese nachvollzogen und gegebenenfalls beklagt werden könnten. Das Ministerium lehnte das ab.

„Warum Olaf Lies die Abschussgenehmigungen geheim hält, zeigt die jetzt veröffentlichte Begründung im Fall Cuxhaven. Erstmals verzichtet die Landesregierung auf die Nennung eines konkreten Problemtiers. Damit verstößt sie auch gegen die Vorgaben des OVG Lüneburg, das einen hinreichenden zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zu Nutztierrissen vorgeschrieben hat“, erklärte Meyer gestern.