Die Ermittlungen der Landeskartellbehörde beim Wirtschaftsministerium zeigen Wirkung: Zwischen 2013 und 2016 ging das Amt Hinweisen nach, dass sieben von 27 untersuchten Anbietern von Fernwärme ihre Leistungen zu überhöhten Preisen angeboten haben. Womöglich hatten dahinter auch wettbewerbswidrige Absprachen gestanden. Die Kartellbehörde wurde tätig, schrieb die betroffenen Unternehmen an und forderte eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken. Gegen drei Versorger wurde der Verdacht des Missbrauchs fallen gelassen, da sie inzwischen ihre Preise gesenkt hatten. Die übrigen vier (Enercity Contracting, Energie-Projektgesellschaft Langenhagen, EWE Vertrieb und WEVG Salzgitter) mussten sich einem Verfahren unterziehen. Nach intensiven Verhandlungen hätten die Wärme-Anbieter sich aber verpflichtet, ebenfalls die Presse zu senken und den Kunden zu viel abverlangtes Geld zurückzuerstatten. So seien die Verfahren danach eingestellt worden, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Derzeit untersucht die Landeskartellbehörde die Grundversorgungspreise für Strom und Gas.