(rb) Hannover. Das Hinterlegungsrecht aus dem Jahr 1937, das aufgrund ungeklärter Bundes- und Landesrechtsqualität seit 1949 praktisch keine weitere Rechtsentwicklung erfahren hat, soll jetzt den heutigen Gegebenheiten des Zahlungsverkehrs und den Anforderungen der Praxis angepasst werden. Möglich wird das, nachdem das Bundesrecht Ende 2010 aufgehoben worden ist und somit seither einer landesrechtlichen Regelung offensteht. Niedersachsen […]

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