Die rot-grüne Landtagsmehrheit hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg eine herbe Niederlage kassiert. Das höchste Gericht Niedersachsens urteilte, dass der von Rot-Grün im Mai vergangenen Jahres durchgesetzte Beschluss zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss verfassungswidrig war. Die Regierungskoalitionen hatten darin durchgesetzt, dass die Nachforschungen zum Umgang mit der islamistischen Gefahr nicht – wie von CDU und FDP gewollt – im Februar 2013 starten sollten, mit Amtsantritt der rot-grünen Koalition, sondern schon im Januar 2011. Der Staatsgerichtshof urteilte, dass dem Untersuchungsausschuss damit eine „neue Zielrichtung“ gegeben wurde. Dies verstoße aber gegen die Landesverfassung, die festschreibe, dass ein Untersuchungsausschuss das Instrument der Landtagsopposition sei. Wenn eine Parlamentsmehrheit den Arbeitsauftrag eines solchen Gremiums ausweiten wolle, dann dürfe es keinesfalls den „Kern“ der Untersuchungen damit einschränken. Dies sei aber hier geschehen, erklärte Gerichtspräsident Herwig van Nieuwland in der Urteilsbegründung. Trotz der Verfassungswidrigkeit des Landtagsbeschlusses kann die Arbeit des Salafismus-Untersuchungsausschusses aber sehr wahrscheinlich weitergehen, da Rot-Grün bisher in der praktischen Tätigkeit nur die Bereiche behandelt hat, die CDU und FDP aufklären wollten. Es wird aber damit gerechnet, dass der Landtag den Beschluss von Mai 2016 noch einmal nachbessern muss.

SPD und Grüne hatten argumentiert, dass ihr Erweiterungsantrag auf 2011 nicht den Kern der Untersuchungen verändert, sondern diesen lediglich ergänzt hätte. Das erkannte das Gericht allerdings nicht an, weil die wirkliche Stoßrichtung von Rot-Grün darin liege, auch die Verantwortung der CDU/FDP-Regierung bis 2013 aufzuhellen. Das wesentliche Interesse des von der CDU/FDP-Minderheit verlangten Untersuchungsausschusses sei es aber gewesen, gerade die Verantwortung von Rot-Grün aufzuhellen. Eine andere Argumentationslinie von Rot-Grün blieb ebenfalls erfolglos. Beide Fraktionen hatten argumentiert, der Beschluss zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses sei im Frühjahr 2016 fehlerhaft gewesen, da den Anträgen von CDU und FDP lediglich Anwesenheitslisten von Fraktionssitzungen beigefügt gewesen seien, die Anträge hätten aber von allen Fraktionsmitgliedern unterschrieben sein müssen. Dies, so das Urteil, sei nicht nötig gewesen, die Beifügung der Anwesenheitslisten lasse hinreichend klar erkennen, dass alle Abgeordneten der Oppositionsfraktionen den Antrag auf den Untersuchungsausschuss unterstützt hätten.

Die Fraktionsgeschäftsführer Helge Limburg (Grüne) und Grant-Hendrik Tonne (SPD) räumten die Niederlage ein. Jens Nacke (CDU) sagte, er sei „sehr zufrieden mit diesem Beschluss, der die Oppositionsrechte stärkt“. Der FDP-Landesvorsitzende Stefan Birkner meinte, man werde es sich künftig „nicht gefallen lassen, wenn Rot-Grün die Opposition klein halten will“. Birkner sagte: „Die Landesregierung hält sich zu selten an Recht und Gesetz.“