„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Hund ohne Haftpflichtversicherung hält“, heißt es im niedersächsischen Hundegesetz. Aber nur weil es im Gesetz steht, bedeutet das nicht, dass jeder Hundehalter in Niedersachsen auch eine solche Versicherung hat. Die Lücke, so berichten Experten, kann entweder bei der Versicherung oder bei der Kommune liegen. Patrick Döring, Vorstand der Haustierversicherung Agila, fallen immer wieder mal Nachfragen von Kommunen auf, wenn seine Versicherung eine Abmeldung durch einen Hundehalter weitergibt.

„Bei uns sind die Versicherungen ein Kerngeschäft, deshalb gibt es ein automatisches Verfahren. Wenn ein Halter seine Haftpflicht kündigt, geben wir das direkt an die zuständige Kommune weiter“, so Döring. Da kämen dann aber durchaus einmal Anrufe aus den Kommunen, was man denn nun mit dieser Informationen anfangen solle. Denn in den Kommunen wird das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung in der Regel nur einmal abgefragt, nämlich bei der Anmeldung eines neuen Hundes für die Hundesteuer. Wie es danach mit der Versicherung weitergeht, bleibt häufig unklar.

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Aber auch die Versicherungen selbst sind in der Pflicht. Eigentlich soll es so laufen wie bei der KFZ-Haftflicht, bei der eine Abmeldung von der Versicherung direkt an die zuständige Zulassungsstelle weitergegeben wird. Eine Abmeldung der Hundehaftpflicht müsste dementsprechend umgehend an die Kommune gemeldet werden. Experten zweifeln aber daran, dass das bei den Versicherungen, bei denen eine Hundehaftpflicht eher ein Randgeschäft ist, wirklich passiert. Das Problem für die Kommune ist in diesen Fällen, dass sie nicht hinterfragen kann, was ihr gar nicht gemeldet wird.

Stefan Wittkop vom Niedersächsischen Städtetag meint, man könne nicht wirklich beurteilen, ob es ein Vollzugsdefizit gebe. Das sei ein Blick in die Glaskugel. „Es ist aber klar, dass die Versicherungen ihren Meldepflichten nachkommen müssen“, stellt Wittkop klar. „Unabhängig davon prüfen aber viele Kommunen regelmäßig, ob für die gemeldeten Hunde eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt.“

Es ist klar, dass die Versicherungen ihren Meldepflichten nachkommen müssen.

Stefan Wittkop

Auf Landesebene, wo das Hundegesetz beschlossen wurde, gibt es zum Umgang mit Haftpflichtversicherungen keine Informationen. „Die Gemeinden überwachen in eigener Zuständigkeit die entsprechenden Vorgaben des Hundegesetzes eigenverantwortlich. Sie entscheiden über die Art und Weise der durchzuführenden Überwachung“, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Eine Überwachung könne anlassbezogen, beispielsweise im Rahmen der Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer oder in Folge eines amtlich bekannt gewordenen Vorfalles mit einem Hund erfolgen, so das Ministerium

Das bedeutet aber auch: Wo es jahrelang keinen Vorfall gibt, kann eine gekündigte Haftpflichtversicherung unentdeckt bleiben. Das geht nach Ansicht der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte so nicht. Das Land könne zum Beispiel einen Erlass herausgeben, schlägt sie vor. „Darin könnten die Kommunen verpflichtet werden, sich von den Tierhaltern in regelmäßigem Abstand, zum Beispiel jährlich, einen Versicherungsnachweis vorlegen zu lassen“, so Staudte im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. „Damit hätte man zumindest den ganz groben Missbrauch eingedämmt.“

Für Hundehalter kann die fehlende Haftpflichtversicherung im Ernstfall teuer werden. Sie müssen dann für Schäden, die der Hund verursacht hat, selbst bezahlen. Hinzu könnte noch eine Strafe für die fehlende Haftpflicht kommen. Das gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.