Die Landesregierung hält an der Altersgrenze für Schöffen fest. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Bis zum Jahresende werden in Niedersachsen und Bremen insgesamt 4000 Schöffen benötigt. Die Altersgrenze liegt bei 70 Jahren. „Die Landesregierung hält die festgelegte Altersobergrenze bei der Ausübung des Schöffenamts für richtig und angemessen“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums. Dafür gibt es dem Ministerium zufolge gleich mehrere Gründe. Es verweist zum Beispiel auf die besonderen Belastungen, die sich aus einer möglichen ganztägigen und in Großverfahren auch über mehrere Monate oder gar Jahre andauernden Hauptverhandlung ergeben können.

Zudem müssten Hauptverhandlungen im schlechtesten Fall wiederholt werden, wenn ein Schöffe im laufenden Verfahren nicht weiter teilnehmen könne. Eine Aufhebung der Altersgrenze würde laut Ministerium ebenfalls dazu führen, dass auch Personen im höheren Lebensalter eine Pflicht zur Schöffentätigkeit treffen könne. Oftmals müsste dann in Einzelfallprüfungen festgestellt werden, ob sie aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet für das Amt sind. Das könne für den Einzelnen sehr belastend sein. „Vor diesem Hintergrund hat das individuelle Interesse einzelner über 70-Jähriger an der Ausübung des Schöffenamts daher letztendlich zurückzustehen“, so das Justizministerium.