Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) haben sich am Mittwoch mit einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesagrarministerium gewandt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, Änderungen am umstrittenen Referentenentwurf zur Düngeverordnung vorzunehmen.

Wie die beiden Ministerien in einer Pressemitteilung erklärten, fordere Niedersachsen die Bundesregierung auf, bei der Ausweisung der nitratsensiblen roten „Risikogebiete“ zukünftig das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Es sollte möglich sein, bei der Gebietskulisse Daten zur Abgrenzung auf Gemeindeebene oder sogar auf Betriebsebene vorzunehmen. „Grundsätzlich sollen nur die Landwirte mit Maßnahmen belastet werden, deren Düngeverhalten ursächlich für die Nitratprobleme ist“, heißt es in der Erklärung.

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Landwirte hatten Ausweisung der „roten Gebiete“ kritisiert

Aus der Landwirtschaft hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder Kritik an der Ausweisung der roten Gebiete gegeben. Das Landvolk Niedersachsen und auch die FDP-Landtagsfraktion stellten die Wissenschaftlichkeit der Erhebung infrage. Grundlage für die rote Gebietskulisse waren Messungen in den Grundwasserkörpern, die sich allerdings nicht ohne weiteres in jedem Fall einwandfrei auf bestimmte landwirtschaftliche Betriebe übertragen lassen.


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Weiter fordere Niedersachsen, dass Dauergrünland von der Düngeverordnung ausgenommen werden soll. „Dauergrünland darf auf gar keinen Fall mit der pauschalen Reduzierung von 20 Prozent versehen werden“, erklärte Umweltminister Lies. „Die vom Bund angedachte Regelung könnte dazu führen, dass keine neuen Flächen im Bereich Dauergrünland entstehen.“

Niedersachsen will an Nährstoffvergleich festhalten

Die Landesregierung kritisiert laut Pressemitteilung außerdem, dass der Referentenentwurf zukünftig keinen Nährstoffvergleich mehr von den Landwirten verlangt. Diese Regelungslücke solle vermieden werden, heißt es in der Stellungnahme. Es sei notwendig, dass der anfallende Dünger dokumentiert werde.


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Als letzten Punkt fordere die Landes- von der Bundesregierung, solche Bewirtschaftungsformen stärker zu berücksichtigen, bei denen bereits besonders auf den Trinkwasserschutz geachtet werde. Landwirte, die sich bereits in Wasserschutzkooperationen engagierten oder ihre Nitrateinträge reduzierten, sollten von der erzwungenen Reduzierung der Düngung um 20 Prozent ausgenommen werden.