LHO schützt Kommunalfinanzen
(rb) Hannover. Die vom Landtag in der vorigen Woche beschlossene Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) enthält eine Ergänzung, mit der die kommunale Finanzausstattung unter Schutz gestellt wird. Das ist zwar nicht die für die nunmehr gescheiterte Verfassungsänderung angedachte und von den kommunalen Spitzenverbänden gewünschte Streichung des Haushaltsvorbehalts, unter dem die Finanzausstattung der Kommunen in der Landesverfassung […]
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