Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvize im Bundestag und Vorsitzender des SPD-Bezirks Hannover, hat mit einigen Vorschlägen zur Förderung des Ausbaus der Windenergie eine heftige Debatte entfacht. Miersch, der als Jurist ein herausragender Umweltpolitiker der SPD ist, schlug in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ein sogenanntes „Windbürgergeld“ vor. Gemeinden, die sich für die Ausweisung neuer Flächen für Windräder entscheiden, könnten finanziell dafür belohnt werden – und auf diese Weise könne womöglich der Widerstand gegen derartige Pläne gemindert werden, die Planungen ließen sich so womöglich beschleunigen.

Setzt auf ein „Windbürgergeld“: Matthias Miersch – Foto: Susie Knoll

Nach Mierschs Worten prüft eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern verschiedene Wege. Eine Variante wäre, die Kommunen direkt an den Windparks zu beteiligen, sie also am damit erzielten Gewinn zu beteiligen. Auch ein „Windbürgergeld“ wäre denkbar, also eine Prämie für jene Anwohner, die neue Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft aushalten müssen. Die Überlegung ist, mit solchen Anreizen die verbreiteten Widerstände gegen Planungen zu brechen und eine Konsensbildung zu erleichtern.


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Aus den Kommunalverbänden kam Lob für die Idee, der Städte- und Gemeindebund etwa hob hervor, dass die SPD sich offenbar Gedanken mache, wie der Stillstand beim Ausbau der Windkraft beendet werden könne. Initiativen von Windkraftgegnern zeigten sich skeptisch, ob mit Geld die Beeinträchtigungen von Nachbarn solcher Anlagen tatsächlich aufgewogen werden könnten.

Unterstützung erhielt Miersch auch von der Grünen-Landtagsfraktionsvorsitzenden Anja Piel. Sie nannte das Modell in Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich – dort werden ein Fünftel der Anteile an geplanten Windparks vor Ort zum Kauf angeboten. Kommunen und Anwohner bekämen so eine Chancen, sich an diesen Projekten zu beteiligen.


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Wie Miersch fordern auch Unionspolitiker außerdem eine Verschlankung der Planungsprozesse und eine Konzentration der Bürgerbeteiligung. Planungs- und anschließende Gerichtsverfahren dauerten, wenn es um wichtige Infrastrukturvorhaben gehe, einfach zu lange. Zwischen Union und SPD ist auf Bundesebene noch umstritten, wie die in der Koalition vereinbarte 1000-Meter-Abstandsregel zu Wohngebieten genau definiert werden soll. In der Union gibt es Stimmen, die das auch auf kleine Siedlungen von wenigen Häusern angewandt wissen wollen. Dies würde aber die Möglichkeiten für neue Gebiete für Windkraftanlagen noch weiter einschränken.

In der SPD gibt es daher viele Stimmen, eine bestimmte Mindestgröße an Siedlungen vorzuschreiben, für die die neue 1000-Meter-Regel gelten soll. Außerdem ist auch noch eine Ausnahmeregelung für die Bundesländer im Gespräch.