Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Niedersachsen (DGB) sieht einen großen Schritt getan, um die Arbeitslosigkeit weiter zu senken: Mit dem Teilhabechancengesetzt, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, möchte die Bundesregierung die Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen und den sozialen Arbeitsmarkt vorantreiben.

Die Jobcenter sollen das Programm des Bundes zum Erfolg führen – Foto: bluedesign

Die Förderung richtet sich speziell an Menschen, die seit über einem Jahr ohne Arbeit sind. Denn diese Gruppe scheint vom konjunkturellen Aufschwung und den sinkenden Arbeitslosenzahlen nicht zu profitieren, meint man beim DGB und verweist auf die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Demnach galten Ende 2018 bundesweit noch rund 754.000 Menschen als langzeitarbeitslos, in Niedersachsen sind etwa 77.250 Menschen betroffen.

Für diese Gruppe stehen die Chancen besonders schlecht, wieder Beschäftigung zu finden. Wie die Arbeitslosenzahlen für das Jahr 2017 zeigen, gelingt im Jahresdurchschnitt nur 1,6 Prozent der Langzeitarbeitslosen der Wechsel in die Beschäftigung. Bei Kurzzeitarbeitslosen beträgt diese Rate 10,4 Prozent.

Eine Chance für 3500 Niedersachsen

Staatlich geförderte Stellen in Unternehmen, sozialen Einrichtungen oder Kommunen sollen Abhilfe schaffen. 150.000 Betroffene bundesweit sollen davon schon 2019 profitieren. Etwa 3500 Langzeitarbeitslose in Niedersachsen sollen auf diesem Weg die Möglichkeit bekommen, wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen.

Vor allem über die Löhne für diese geförderten Stellen freut sich der DGB. Diese orientierten sich an den Tariflöhnen und nicht am Mindestlohn, lobt der Gewerkschaftsbund. Möglich wird das durch einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent in den ersten beiden Jahren bei tariflich gebundenen Arbeitgebern. Um diese Zuschüsse leisten zu können, stellt der Bund den Jobcentern bis 2022 vier Milliarden Euro bereit.

Zusätzlich finanzieren die Jobcenter diese Zuschüsse aus eingesparten Sozialleistungen: Gelder, die nicht für Arbeitslosengeld, Unterkunft und Heizung ausgegeben werden müssen, fließen nicht zurück in den Gesamthaushalt, sondern können wiederum für die Finanzierung geförderter Arbeitsplätze eingesetzt werden.