Christian Meyer, Umweltminister, hat einen juristischen Sieg vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg errungen. Beklagt wurde die formal vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Genehmigung zum Schnellabschuss eines Wolfes in der Region Hannover.

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Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ hatte zunächst vorm Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung gestellt, der aber abgelehnt wurde. Das OVG bestätigte diese erstinstanzliche Entscheidung nun, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Vorige Woche hatte das Umweltministerium bekanntgegeben, erstmals nach dem neuen Verfahren einen Wolf entnehmen lassen zu wollen. Die neue Regelung sieht vor, dass in Risiko-Regionen nach einem erneuten Nutztierriss, bei dem der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde, für einen Zeitraum von 21 Tagen und in einem Radius von einem Kilometer rund um den Tatort von ausgewählten Fachleuten auf sich möglicherweise nähernde Wölfe geschossen werden darf. Eine DNA-Probe zur vorherigen Identifizierung des Tieres ist nun nicht mehr nötig, weil davon ausgegangen wird, dass sich Tätertiere in den Tagen nach dem Nutztierriss der entsprechenden Weide erneut annähern, um weiter zu fressen.

Die aktuelle Entnahme-Regelung dauert noch bis zum 12. April an. Wolfsschützer erkennen in dem Vorgehen einen Verstoß gegen das europäische Naturschutzrecht. Nutztierhalter und Jäger fürchten hingegen, dass die neue Verfahrensregel kaum einen Schutz für die Weidetiere bieten wird.