(rb) Hannover. Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN), der im Auftrag der Kassen u.a. prüft, ob und nach welcher Bedürftigkeitsstufe die Voraussetzungen für eine Pflege erfüllt sind, ist offenbar weit davon entfernt, die entsprechenden Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten. Gemäß SGB XI soll Antragstellern grundsätzlich spätestens fünf Wochen nach Antragseingang die […]

Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.

Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.

Sie sind bereits Abonnent? Jetzt anmelden

Probeabo bearbeiten

Probeabo


0,- € 2 Wochen kostenlos lesen

RB+ 2 Wochen gratis testen!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten den Rundblick für zwei Wochen kostenlos per Mail zugeschickt

Sie bekommen Zugang zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugriff auf unser umfassendes Archiv mit 19.000+ Artikeln

0,- €

2 Wochen kostenlos lesen 
Einzelabo bearbeiten

Einzelabo


37 € im Monat

RB+ für Sie im Abo!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten den Rundblick per Mail zugeschickt.

Sie bekommen Zugang zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugang zu unserem umfassenden Archiv mit 23.000+ Artikeln

Sammelabo bearbeiten

Sammelabo


ab 55 € im Monat

RB+ im Sammelabo!

Ihre Vorteile:

Sie erhalten ein persönliches Angebot.

Alle Empfänger erhalten den Rundblick per Mail zugeschickt.

Sie bekommen Zugänge zu allen RB+ Artikeln auf unserer Webseite.

Sie erhalten Zugänge zu unserem umfassenden Archiv mit 23.000+ Artikeln.