Die Zeichen für die geplante neue Tourismus-Abgabe der Städte stehen auf grün: Der Innenausschuss des Landtags schloss am Donnerstag die monatelangen Beratungen über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ab. Damit ist klar, dass das Parlament Anfang März über das Gesetz endgültig abstimmen soll. Die Städte und Gemeinden bekommen dann die Möglichkeit, von den Herbergen und Hotels sogenannte „Fremdenverkehrsabgaben“ zu kassieren.

Hier braucht man keine Tourismusabgabe – stattdessen wird am Meer Kurtaxe bezahlt. – Foto: Jakob Brüning

Im Gesetz wird festgelegt, dass der Anteil, der aus dem kommunalen Haushalt beigetragen wird, bei maximal zehn Prozent liegen soll. Wie der Städtetag-Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz im Innenausschuss sagte, können nicht sämtliche Kosten des Tourismus auf das Hotelgewerbe umgelegt werden, sondern nur „der Aufwand für die Förderung des Tourismus“. Die Unterhaltungskosten für Museen, Wanderwege oder Sporteinrichtungen gehören also nicht dazu, Ausgaben für Werbung und Marketing aber schon. Sehr zufrieden zeigte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Saipa aus Goslar. Seine Heimatstadt könne nun, obwohl sie kein staatlich anerkannter Kurort ist und keine Kurtaxe erhebt, in den Genuss einer solchen Abgabe kommen und damit die höheren Aufwendungen für den Tourismus decken.

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Das Kommunalabgabengesetz soll auch neu regeln, wie Gemeinden die Kosten für Straßenausbauten auf Anlieger abwälzen können. Bisher geht das nur in einmaligen Beiträgen von Anwohnern in einem sehr eng begrenzten Gebiet. Künftig soll das Areal erweitert werden können und auch die Möglichkeit zu regelmäßigen, wiederkehrenden Beiträgen der Anwohner wird gegeben. Diese Neuerung erntet bei den Fraktionen im Landtag ein unterschiedliches Echo. Bernd Lynack (SPD) und Belit Onay (Grüne) begrüßen die Chance, Ausbaubeiträge nicht nur in Festbeträgen, sondern in ständigen Raten zu erheben. Jan-Christoph Oetjen (FDP) lehnt das aber ab und rechnet mit einer „Klagewelle“ gegen kommunale Satzungen, die auf das neue Gesetz aufbauen werden. Er schlägt vor, die Straßenausbaubeiträge generell abzuschaffen und stattdessen die Grundsteuer zu erhöhen. Angelika Jahns (CDU) sagte, auch ihre Partei stehe dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Rot-Grün will mit dem neuen Gesetz auch das sogenannte „Widerspruchsverfahren“ wieder einführen – also die einst von der CDU/FDP-Mehrheit abgeschaffte Möglichkeit für Bürger und Firmen, gegen einen Behördenbescheid Widerspruch einzulegen. Die Behörde muss dann bei Vorliegen eines Widerspruchs erneut den Sachverhalt prüfen und ein zweites Mal entscheiden. Derzeit ist es so, dass man schon gegen den ersten Bescheid Klage einreichen muss, wenn man ihn beanstandet. Die Rückkehr zum Widerspruchsverfahren soll aber nicht generell gelten, sondern als sogenanntes „Behördenoptionsmodell“, also als Variante, die im Ermessen des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen Stadt liegt.

Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer hat in der Ausschusssitzung eindringlich an die Landtagsabgeordneten appelliert, einen Bereich von diesem „Optionsmodell“ auf jeden Fall auszunehmen – das Lebensmittelrecht. Die Kreise, sagt Meyer, würden jährlich 65.000 Besuche bei Bäckereien, Supermärkten und Handelsketten abstatten, um etwa die Einhaltung der Hygienevorschriften zu überprüfen. Für diesen Dienst fallen Gebühren an, und regelmäßig gebe es um deren Höhe Streit mit großen Supermarktketten. Wenn jetzt der eine Kreis den Widerspruch zulasse und jeden Einspruch noch einmal überprüfe, der Nachbarkreis aber nur den Klageweg zulasse, entstehe ein Bild der Unsicherheit und Zerstrittenheit. „Weil es hier aber um eine grundsätzliche Frage geht, kann die Klärung nur eine Verhandlung vor Gericht bringen“, sagte Meyer. CDU und FDP schlossen sich den Bedenken des Landkreistages sofort an, SPD und Grüne wollten erst an ihrem Vorhaben festhalten. Nach einer Sitzungsunterbrechung entschieden sie sich dann, auf Meyers Hinweise einzugehen und das Lebensmittelrecht auszuklammern. Hier wird es also auch weiterhin kein Widerspruchsverfahren geben.