Stefan Schostok, Oberbürgermeister der Stadt Hannover, hat sich offenbar tatsächlich persönlich um die Frage gekümmert, ob einem wichtigen Beamten der Stadt eine Sonderzulage gegeben werden kann. Dabei ging es aber nicht um die rechtswidrige Zulage an seinen Büroleiter Frank Herbert, sondern um eine ähnliche Aufstockung, die dem Direktor der Feuerwehr der Landeshauptstadt überwiesen worden ist.

Die Stadt hatte erst versucht, beim Land die Höherstufung der Stelle des Feuerwehr-Direktors zu erreichen, dies dann aber Mitte 2016 aufgegeben. Allerdings erhielt der Beamte aus dem Stadthaushalt dennoch eine Zulage. Diese wird inzwischen auch (wie die für Herbert) als rechtswidrig eingestuft. Im Innenausschuss des Landtags wurde gestern vertraulich über den Fall berichtet. Dabei verlautete, dass in dieser Sache der Personaldezernent Harald Härke, der ehemalige Finanzdezernent Marc Hansmann und Schostok selbst mit dem Kommunalabteilungsleiter im Innenministerium, Alexander Götz, über den Fall gesprochen hätten. Götz soll aber in einer „dienstlichen Erklärung“ versichert haben, dass er keinesfalls sein Okay zu dieser Zulage gegeben habe. Inwieweit die neuen Hinweise Schostok nun zusätzlich belasten, ist vorerst noch unklar.

Unterdessen bleibt eine offene Frage, ob Schostok im Fall eines Rücktritts (Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen) tatsächlich einen Anspruch auf Ruhegehalt hätte. Laut Beamtenversorgungsgesetz müsste er dafür mindestens eine fünfjährige Amtszeit haben – und die ist erst Anfang November erreicht. Es kann aber gut sein, dass frühere Tätigkeiten Schostoks angerechnet werden, sodass er doch jetzt schon eine fünfjährige Dienstzeit vorweisen kann und ein aktueller Rücktritt ohne Verlust der Pension für ihn bliebe.