Das neue Brandschutzgesetz soll demnächst im Landtag beschlossen werden – doch die Kommunalverbände bitten die Fraktionen im Parlament noch um eine Nachbesserung: Es solle ausdrücklich festgeschrieben werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen der Übungs- und Ausbildungsdienst der Feuerwehr erlaubt wird. Bisher gibt es diese Vorgabe nicht, und deshalb mussten in einigen Gemeinden die Veranstaltungen am Sonntag abgebrochen werden, nachdem sich Anwohner darüber beschwert und auf das Feiertagsgesetz hingewiesen hatten.

Sollen Feuerwehrleute auch mit über 55 noch im Einsatz sein dürfen? Foto: Fotolia

Löschen ja, üben nein: Anwohner fühlen sich durch sonntägliche Feuerwehrübungen teilweise gestört – Foto: Fotolia

Wenn man nun das Brandschutzgesetz um den von Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag angeregten Passus erweitern würde, käme automatisch eine Ausnahmebestimmung im Feiertagsgesetz zum Tragen. Das hieße: Die Feuerwehr dürfte dann auch sonntags üben, selbst dann, wenn sich Bürger darüber beschweren sollten. Da die Feuerwehr in Niedersachsen auf eine breite Basis freiwilligen Aktiver aufbaut, die beruflich eingespannt sind, sind Veranstaltungen fast nur sonnabends möglich. Diese weiten sich dann in Ausnahmefällen auch auf den Sonntag aus – und das soll nach Ansicht der Kommunen auch so bleiben. Die Vertreter erläuterten das gestern im Innenausschuss des Landtags.

Altersgrenze soll angehoben werden

Die wesentliche Änderung im neuen Brandschutzgesetz betrifft die Altersgrenze, die bisher bei 62 Jahren angegeben war und nun auf 67 Jahre hochgeschraubt wird. Dazu hatte es in den vergangenen Monaten heftige interne Debatten bei den Feuerwehren gegeben, wie der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, im Innenausschuss berichtete. Noch vor etwa fünf Jahren sei eine große Mehrheit der Mitglieder der Meinung gewesen, eine Verlängerung der aktiven Feuerwehrzeit sei abzulehnen – weil das keine Vorteile für die Einsatztaktik habe. Inzwischen aber habe sich das Meinungsbild stark gewandelt.

Im Kreis Lüchow-Dannenberg etwa gebe es Ortsfeuerwehren mit 30 aktiven Mitgliedern, von denen 20 in Schwerin oder Hamburg arbeiten und von den restlichen zehn noch kaum jemand unter der Pensionsgrenze sei. „Dann klappt ein Einsatz oft nicht mehr, wenn die Altersgrenze bei 62 liegt.“ Kürzlich hätten 60 Prozent der Feuerwehr-Kameraden für die Anhebung auf 67 Jahre ausgesprochen. „Wenn ich jetzt fragen würde, läge die Mehrheit wohl bei 70 Prozent“, betont Banse. Er wünscht sich allerdings noch einen Zusatz, dass jedes Feuerwehrmitglied über 55, das den Wunsch habe, in die „Altersabteilung“ wechseln könne. „Bei vielen herrscht nämlich die Ansicht, dass sie zwingend bis 67 bleiben müssen. Das ist so natürlich nicht gewollt.“

Ehrenamt oder Hauptamt?

Im Gesetz sind weitere Änderungen vorgesehen. So soll die Feuerwehr-Unfallkasse künftig auch für Feuerwehrleute zahlen, die sich während ihres Einsatzes verletzen. Bislang wird die gesetzliche Unfallversicherung in solchen Situation nicht immer aktiv, wenn es kein klassischer „Unfall“ gewesen ist oder eine Vorschädigung beim Betroffenen bestanden hatte. Damit im Zweifel die Kameraden nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, springt künftig die Unfallkasse ein – und über eine Umlage sollen alle Gemeinden dafür zur Kasse gebeten werden. Geschätzt werden vermutlich lediglich 20 Fälle im Jahr, die Ausgaben von 30.000 Euro verursachen könnten. Das hieße dann, auf jeden Gemeindeeinwohner im Jahr berechnet, eine Mehrbelastung von 0,005 Cent.

Wie der Präsident des Feuerwehrverbandes berichtete, müssen langfristig noch weitere Fragen geklärt werden: Sollen Orts-, Stadt- und Kreisbrandmeister weiter ehrenamtlich tätig sein, wie es in Niedersachsen grundsätzlich geregelt ist? Der Feuerwehrverband will das so, aber in einigen Ländern werden diese Führungspositionen mittlerweile verpflichtend an hauptamtliche Kommunalbedienstete übertragen. Auch die Führung der Feuerwehrkassen und die Mitarbeit von Menschen mit Behinderung beim Brandschutz sollten bei einer späteren Ergänzung des Brandschutzgesetzes noch geregelt werden. „All diese Themen müssen wir in der Strukturkommission für die Feuerwehren zur Sprache bringen“, erklärte Banse.