Björn Thümler, CDU-Fraktionschef im Landtag, hat die Forderung seiner Partei nach einem Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden verteidigt. Am Mittwoch berät der Landtag in erster Lesung darüber, die CDU will das Tragen von Nikab und Burka in allen Schulen, Gerichten, Rathäusern, Hochschulen, Museen und Theatern verbieten lassen. Man betrete damit rechtliches Neuland, betonte Thümler.

Betrifft rechtliches Neuland: CDU-Fraktionschef Björn Thümler – Foto: CDU-Fraktion Niedersachsen

Zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hätten 2010 und 2015 ergeben, dass ein Burkaverbot zulässig sein könne, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Menschen gehe. Auch die deutsche Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof sehe das so, allerdings sei eine Abwägung nötig zwischen der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

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In Österreich ist vor wenigen Tagen ein Verbot der Vollverschleierung beschlossen worden. Die CDU trägt auch bundesweit diese Forderung vor, allerdings gibt es in der Partei auch skeptische Stimmen. So hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière wiederholt juristische Bedenken gegen einen solchen Schritt vorgetragen.