Der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt vorgeworfen, einen „fortgesetzten Rechtsbruch zu dulden“. Dass eine Schülerin an einer Oberschule in Belm (Kreis Osnabrück) weiterhin mit Vollverschleierung im Unterricht erscheinen dürfe, müsse im konkreten Einzelfall bei den konkreten Umständen vielleicht hingenommen werden – aber es dürfe nicht völlig ohne Sanktionen bleiben. „Es geht nicht um Belm, es geht ums Grundsätzliche“, sagte Thümler. Der CDU-Politiker teilt ausdrücklich, wie er sagt, die kürzlich im Kultusausschuss vorgetragene Einschätzung von Kultus-Staatssekretärin Erika Huxold, dass schon das geltende niedersächsische Schulgesetz die Vollverschleierung verbiete. Richtig sei auch, die Schülerin nicht mit einem Schulverweis zu sanktionieren – denn sie solle ja im kommenden Frühjahr ihren Abschluss machen. Wenn man sie nun von der Schule verweise, riskiere man, dass sie gar keine Schule mehr besucht. Laut Thümler gibt es aber nach dem Schulgesetz andere Sanktionen, etwa Bußgelder für die Eltern oder auch eine Beugehaft für die Eltern. „Es ist Aufgabe dieser Landesregierung, eine geeignete Lösung zu finden“, betonte Thümler. Auf keinen Fall aber dürfe die Landesregierung einen „fortgesetzten Rechtsbruch einfach so hinnehmen“. Es sei auch falsch, später, wenn das Mädchen in die Berufsschule wechsele, die Verschleierung weiter zu tolerieren.

Burka

Bemerkenswert ist laut Thümler, dass die Schülerin schon seit 2014 vollverschleiert zum Unterricht komme, aber das Kultusministerium erst im September dieses Jahres davon erfahren habe – nachdem die Landesschulbehörde erst kurz zuvor von der Schule informiert wurde. In der Schule sei also zwei Jahre lang das Problem nicht erkannt worden. Nach Ansicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden trügt die Ansicht, unter solchen Umständen könne eine Eingliederung gelingen. „Man redet sich eine Lebenslüge ein, wenn man annimmt, jemand mit Vollverschleierung könne in unsere Gesellschaft integriert werden. Wenn ich jemanden aufnehmen will, muss ich seine Mimik und Gestik erkennen. Das geht hier nicht“, betonte Thümler und fügte hinzu: „Außerdem steht die Vollverschleierung für die Unterdrückung der Frau.“

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