Wie soll man umgehen mit den IS-Kämpfern, die einst in Deutschland gelebt haben und die hiesige Staatsangehörigkeit besitzen? Sie gingen oft in den Irak oder nach Syrien, beteiligten sich nicht selten an Kampfhandlungen oder wurden zu Terror-Kämpfern ausgebildet. Nach internationalem Recht muss die Bundesrepublik diese Menschen und ihre Familien, es dürften geschätzt mehr als 1000 sein, wieder aufnehmen.

Wie man in dieser Situation agieren soll, teilt aber die Fraktionen im Landtag in verschiedene Lager. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erklärte in einer aktuellen Plenardebatte, die IS-Anhänger mit ihrer menschenverachtenden Ideologie seien „in Niedersachsen nicht willkommen“. Aber wenn sie kämen, müsste das „geordnet und unter strengster Beobachtung der Sicherheitsbehörden“ geschehen. Diese Menschen dürften keine Chance bekommen, „unkontrolliert und unerkannt einzureisen“.


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Die Frage, wie sich Niedersachsen hier vorbereiten soll, wird auch in der Koalition offenbar unterschiedlich beurteilt. Der CDU-Abgeordnete Christian Calderone erklärte, der sinnvollste Umgang mit gefährlichen IS-Kämpfern wäre, sie schon am Flughafen in Haft zu nehmen.


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Dazu sei es nötig, über diese Menschen möglichst viele Informationen verfügbar zu haben. Und dies wiederum erfordere ein noch engeres Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Die Polizei habe bereits im neuen Polizeigesetz mehr Möglichkeiten erhalten, mit technischen Mittel gefährliche Personen zu überwachen. Dies solle auch auf den Bereich des Verfassungsschutzes ausgeweitet werden. Der frühere Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte wiederholt verlangt, dass schon beim Anfangsverdacht auf eine IS-Mitgliedschaft die Polizei in aller Konsequenz vorgehen solle – mit den Mitteln von Observation, Meldeauflagen und eventuell auch Gefährder-Haft.

Deutlich anders schätzte in der Landtagsdebatte die SPD-Politikerin Wiebke Osigus die Situation ein. „Man kann doch niemanden nur deshalb verhaften, weil er aus Syrien einreist“, sagte sie und ergänzte: „Wir haben zum Glück in Deutschland keine vorbeugenden ‚Einfach-so-Verhaftungen‘.“ Mit dem Ruf nach schärferen Gesetzen sei es „auch nicht getan“. Vielmehr sei Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden angemessen.

Havliza macht Lücke im Strafgesetzbuch aus

Justizministerin Havliza wies indes auf Lücken im Strafgesetzbuch hin. So sei eine Unterstützungshandlung für den IS, wenn sie im Versuchsstadium stecken bleibe, nicht strafbar – etwa das Sammeln von Geld für den IS, das dann nicht auf ein IS-Konto im Ausland gelangt. Gleiches gelte für Waffenlieferungen, die nicht am Ziel ankämen. Notwendig sei außerdem die Anhebung des Strafrahmens. Wer sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt, riskiert gegenwärtig eine zehnjährige Freiheitsstrafe – die Anhebung auf 15 Jahre sei sinnvoll.

Zudem müsse das OLG Celle, vor dem Staatsschutzverfahren verhandelt werden, besser für solche Prozesse gerüstet sein. Hier hofft Havliza auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Der AfD-Abgeordnete Jens Ahrends erklärte, in Dänemark und Großbritannien plane man, den IS-Kämpfern zur Not die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sie also dann auch nicht wieder einreisen lassen zu müssen. Stefan Birkner (FDP) lehnte das ab: „Wir haben ein anderes Verhältnis zur Staatsbürgerschaft und denken, dass man die nicht einfach entziehen kann.“ Helge Limburg (Grüne) bat darum, das Thema nicht nur unter polizeilichen und juristischen Gesichtspunkten zu diskutieren. Es müsse auch um Resozialisierung gehen.