Olaf Lies, Umweltminister, warnt die CDU-Landtagsfraktion davor, mit ihrem Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes falsche Erwartungen zu wecken. Am Montag hatte die Unionsfraktion einstimmig entschieden, bei der im kommenden Jahr anstehenden Novelle des Jagdgesetzes den Wolf ins Jagdrecht überführen zu wollen. Man dürfe damit „nicht nach außen den Eindruck erwecken, dass man dann etwas anderes tut, als man es jetzt tut“, sagte Lies gestern in einer aktuellen Landtagsdebatte. Den Wolf ins Jagdrecht zu überführen, ändere aktuell nichts. Zuvor müsse noch auf EU-Ebene eine Änderung im Anhang der FFH-Richtlinie vorgenommen werden. Dazu sagte Lies jedoch: „Selbst die jüngeren hier im Landtag könnten Probleme haben, das noch zu erleben.“ Doch selbst dann stünde der Wolf noch ganzjährig unter Schutz und es gebe auch weiterhin nur Ausnahmegenehmigungen zur Tötung einzelner Tiere.


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Mit Blick auf die für September geplante Wolfsverordnung bekräftigte Lies, dass diese auch die Tötung von nicht identifizierten Tieren eines auffälligen Rudels ermöglichen solle. Dass es dagegen Klagen gebe, sei jedoch nicht auszuschließen, so der Minister. Die Einschätzung der Grünen, dass das am Montag veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts eine „rote Karte“ für den Minister und die Wolfsverordnung sei, wies Lies zurück. Das Gericht habe viele Annahmen bestätigt, die die Grundlage für die Ausnahmegenehmigungen seien. Allein die Festlegung des zeitliche Zusammenhangs auf drei Monate sei dem Gericht nicht ausreichend begründet. Hier werde man nun nachbessern. Das Hauptproblem bleibe aber ein gesellschaftliches, selbst wenn die rechtlichen Grundlagen gegeben seien, betonte Lies. Er gehe davon aus, dass es schwierig bleiben werde, Jäger zu finden, die im Auftrag des Staates Wölfe jagen und töten, solange sie sich damit öffentlicher Diffamierung und Anfeindungen aussetzen müssten.

Der Umweltminister dringt zudem darauf, dass nun endlich die Bundesregierung den „günstigen Erhaltungszustand“ für den Wolf festlegt. Dabei dürfe es nicht um eine Obergrenze gehen, also eine Höchstzahl an Tieren, die auf der Fläche der Bundesrepublik leben könnten. Lies bevorzugt stattdessen den Begriff der Untergrenze, also der Mindestzahl an Tieren, die es braucht, damit der Wolf nicht erneut ausgerottet wird.