(rb) Was ändert es eigentlich, wenn der eine der beiden jugendlichen Münchner Totschläger oder Mörder, der bereits 18 Jahre alt ist, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird und dann 15 statt zehn Jahre Haft bekommt? Und was ändert es, wenn der beteiligte 17-jährige Täter durch Änderung des Jugendstrafrechtes 15 statt zehn Jahre bekommt? Das fordern u.a. Bayerns […]

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