(rb) Beim Thema Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März offenbar das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden. Vor nahezu sieben Monaten hatten die Karlsruher Richter das bis dahin geltende Recht für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesgesetzgeber aufgetragen, ein verfassungskonformes Regelwerk auf den Weg zu bringen. Die Vorratsdatenspeicherung selbst war nicht einmal moniert […]

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