Stephanie Springer, Präsidentin des Kirchenamts der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, tritt eine neue Position in der Landesverwaltung an. Vom 23. Oktober an soll die 56-jährige Juristin als Abteilungsleiterin im niedersächsischen Justizministerium für den Justizvollzug zuständig sein, teilte die Kirche am Mittwoch mit.

Stephanie Springer | Foto: Jens Schulze

Seit inzwischen zehn Jahren führt Springer die Verwaltung der größten Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und wurde 2015 und 2021 auch in den Rat der EKD gewählt. Zuletzt hat sie einen groß angelegten Reformprozess in ihrem Zuständigkeitsbereich angestoßen, der die kirchlichen Behördenstrukturen modernisieren soll. In ihre Wirkungszeit fiel zudem die neue Verfassung, die sich die Landeskirche gegeben hat und durch die etwa Jugendlichen mehr Beteiligungsmöglichkeiten in den kirchlichen Strukturen eingeräumt werden.

Springer selbst sagt über ihre bisherige und künftige Tätigkeit: „Staatliche Institutionen und Kirchen stehen zum Teil vor ähnlichen Herausforderungen. Der Blick auf die soziale Verantwortung und die Würde des Einzelnen werden mich auch künftig besonders begleiten.“

Für Springer ist der Wechsel in die Landesverwaltung eine Rückkehr: Bereits 2001 war sie für ein Jahr als Referentin im Justizministerium tätig, bevor sie für mehrere Jahre an die niedersächsische Landesvertretung in Brüssel abgeordnet wurde. Anschließend arbeitete Springer zunächst am Landgericht Hannover und ab 2007 bis zu ihrem Wechsel ins Landeskirchenamt als Richterin am Oberlandesgericht Celle.



Die Personalentscheidung hat Überraschung ausgelöst. Zum einen hatte es vor Jahren schon einen Versuch gegeben, die Abteilungsleiterstelle zu besetzen. Ein Formfehler führte zur Aufhebung des Verfahrens – und zu einer neuen Ausschreibung. Damals waren zwei Frauen im Gespräch für die Leitungsaufgabe, die jetzt noch an wichtiger Stelle im Ministerium arbeiten. Angst vor einer möglichen Konkurrentenklage muss Springer nicht haben. Sie kommt auf eine nach B6 besoldete Position, obwohl sie bisher schon B7 erhält, also ist rein formal mit dem Wechsel vermutlich ein Gehaltsverlust verbunden. Aus diesem Grund kommt die Personalie auch umso überraschender für viele Beobachter.