Christian Meyer, Umweltminister, gönnt dem zum Abschuss freigegebenen Wolf nun doch noch eine kurze Schonfrist. Wie sein Sprecher am Mittwoch mitteilte, habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg dazu geraten, die derzeit gültige Abschussgenehmigung für einen Wolf in einem bestimmten Gebiet der Region Hannover vorübergehend auszusetzen. Grund seien zwei neue Eilanträge, die beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingegangen seien.

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Erst am Dienstag hatte das OVG in zweiter Instanz ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, das einen ersten Eilantrag zum Stopp des Wolfsabschusses abgelehnt hatte. Begründet wurde die Ablehnung des Antrags damit, dass der Schutz der Wolfspopulation durch eine mögliche Entnahme eines einzelnen Tieres nicht gefährdet sei.

Das OVG hatte dem Ministerium und dem formal zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nun angeraten, ein Urteil über die neuen Eilanträge abzuwarten. Diesem Ratschlag sei der Minister gefolgt, weil er sich von dem Urteil eine grundsätzliche Klärung erhoffe. Man wolle die Anträge würdigen und keine vollendeten Tatsachen schaffen, erklärte Meyers Sprecher.

Das Schnellverfahren zum Abschuss von nicht eindeutig identifizierten Wölfen in Problemregionen mit hohem Rissaufkommen wird in diesem Fall gerade zum ersten Mal angewendet. Neu ist, dass kein Einzeltier mehr als Täter identifiziert werden muss, sondern ein beliebiges Tier bei einer Rückkehr an den Tatort geschossen werden darf. Meyer hatte bereits im Vorfeld geäußert, Klagen gegen das neue Vorgehen zu erwarten, auf das sich die Umweltminister von Bund und Ländern erst kürzlich gemeinsam verständigt hatten.

Die neue Verwaltungsregelung sieht eine Abschussgenehmigung für einen Zeitraum von 21 Tagen vor, der in diesem Fall am 12. April enden wird. Eine aufschiebende Wirkung dieser Frist habe die vorübergehende Aussetzung der Abschusserlaubnis nicht, teilte das Umweltministerium mit.